TKB-Aktivitäten:
Lösemittel-Definition wird modifiziert
Der TKB-Vorsitzende Dr. Norbert Arnold gab in Köln einen Überblick über die Aktivitäten des Jahres 2024. Sein Bericht beinhaltete die Normungsarbeit, Merkblätter, Arbeitsschutz, Nachhaltigkeit und die Zusammenarbeit mit benachbarten Verbänden.Keramische Fliesen: Die TKB lässt ihre Aktivitäten zu den Normen
DIN EN 12004 und DIN EN 14891, die keramische Fliesen regeln, ruhen, da die EU-Kommission derzeit nicht die dazugehörigen harmonisierten Normen im Amtsblatt veröffentlicht.
FFN-Merkblatt: Die Verlegewerkstoffhersteller beteiligen sich an einem Merkblatt des Fachverbands Fliesen und Naturstein (FFN) zur Fliesenverlegung im Außenbereich.
Nachhaltigkeit: Die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) und die TKB haben eine gemeinsame Projektgruppe Nachhaltigkeit gegründet. Ziel sei es, die Nachhaltigkeit von Verlegewerkstoffen gemeinsam zu untersuchen und abzubilden. Es sind bereits mehrere Broschüren entstanden.
Lebensdauer von Parkettklebern: Eine neue Projektgruppe soll die Lebensdauer von Parkettklebstoffen in einem Ringversuch nachweisen. Ziel ist es, für Parkettklebstoff eine Lebensdauer von 100 Jahren zu belegen.
Prüfnormen: Derzeit werden die Prüfnornen für Spachtelmassen sowie die Definitionsnorm für Klebstoffe (EN 923:2015) überarbeitet.
KRL-Methode: Nach langer Zeit gab es auf der Tagung keinen Vortrag zur Methode der Korrespondierenden Relativen Luftfeuchte (KRL). Dafür aber den Hinweis, dass in der Norm DIN EN 17668 bislang die KRL-Messung nur als Methode beschrieben ist. Diese soll jetzt um eine nationale Norm für Grenzwerte der Belegreife ergänzt werden.
Spachtelmassen: Die Spachtelmassen-Norm DIN 53298-1 ist mit Ausgabedatum April 2025 erschienen. Es gab eine Einspruchssverhandlung mit 252 Einsprüchen (Oktober 2024); es wird noch eine Schlichtung im Mai 2025 geben: Die Schlichtung hat keinen Einfluss auf die Veröffentlichung der Norm.
Estrichnorm: Momentan läuft eine Umfrage zur DIN 18560-3 "Estriche im Bauwesen" (Verbundestriche), zu der sich jeder einbringen kann. Beim Teil 4 dieser Normenreihe (Estriche auf Trennlage) gibt es eine Arbeitsgruppe, die sich darum kümmert. In Teil 8 der Normenreihe soll es um Sichtestriche gehen. Dort gab es allerdings Uneinigkeit zu dem Begriff Terrazzo, der auch in den Bereich der Betonwerkstein-Verantwortlichen fällt. Das Projekt wurde daher gestoppt, damit es nicht zu einer Doppelnorm kommt.
Europäische Estrich-Begriffsnorm: Die DIN EN 13318: 2000, Estrichmörtel und Estriche - Begriffe, ist überarbeitet worden. Es sind Fehler und Ungenauigkeiten beseitigt worden und die Struktur wurde etwas verändert.
Zementestrich: In der Norm EN 13892-9 wird es künftig eine neue Mindestprüfdauer von Zementestrichen von 90 Tagen geben.
CM-Messung: Es wird künftig mit der EN 13892-10 eine europäische Norm für die CM-Messung geben.
TKB-Merkblätter: Zum TKB-Merkblatt 14 über die CM-Messung gibt es eine neue Fassung mit Stand 12-2024. Beim TKB-Merkblatt 17 Raumklima läuft die Verbändeabstimmung. Ähnlich ist es beim TKB-Merkblatt 21, dem Kleben von elastischen Bodenbelägen. Gearbeitet wird auch an einem Merkblatt 22 über Designbeläge in Wohn- und Hotelbereichen mit Wassereinwirkung, dort läuft ebenfalls die Verbändeabstimmung.
Altuntergründe: Die TKB ist der Frage nachgegangen: Sind Altuntergründe automatisch nicht normgerecht? Dazu ist ein TKB-Bericht von 17 Seiten Umfang erschienen. Eine Kurzfassung auf zwei Seiten hat die Schnittstelle Fußboden veröffentlicht.
Austausch: Beim TKB-Branchengespräch 2024 ging es um Marktentwicklung, Merkblätter, Normung, Nachhaltigkeit und die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung. Es gab eine positive Resonanz, dass sich die Verbände von Bodenbelag und Estrich aufeinander zu bewegen. Die TKB möchte dies fördern, weil man in einer überschaubaren Branche tätig sei.
Schnittstellenkoordination: Im Mai 2024 wurde die Schnittstellenkoordination des Bundesverbands Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) neu herausgegeben, obwohl es keine einvernehmliche Endabstimmung mit den Beteiligten gab. Am Ende gab es ein Ergebnis, dass die TKB und die Verbände des bodenlegenden Handwerks und der Belagshersteller nicht mittragen wollten. Diese in der Schnittstelle Fußboden zusammenarbeitenden Verbände tragen die Schnittstellenkoordination nicht mehr mit.
TRGS 610: In Deutschland werden die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 610 überarbeitet. Die Publikation steht in Kürze an. Wesentlich ist im Grunde, dass sich die Lösemitteldefinition ändert. Bisher regelt die Vorschrift Produkte, die einen Siedepunkt von über 200 °C haben. Die Grenze verschiebt sich auf 250 °C. Das hat auch Auswirkungen auf das Umweltsiegel Emicode, das sich an dieser Definition der TRGS 610 orientiert. Es wird außerdem keinen Substitutionszwang für Epoxidharzprodukte geben - das sei dem Handwerk und der Verlegewerkstoffindustrie wichtig gewesen, weil die Produkte technische Vorteile haben, auch wenn sie vom Gesundheitsschutz kritisch sind.
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FussbodenTechnik 04/25
(Wirtschaft)