Kleiner Fehler - Großer Schaden | Mangelhafte Nassbettverklebung sorgt für großen finanziellen Schaden
LVT-Belag ohne Verbund zum Untergrund
Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um einen LVT-Designbelag, der in einer neu errichteten Wohnanlage mit knapp 100 Wohnungen verklebt wurde.In einer neu errichteten Wohnanlage, aufgeteilt in zwei Blöcke, entschied sich der Auftraggeber, einen hochwertigen LVT-Designbelag mit einer Nutzschichtdicke von 0,7 mm verlegen zu lassen. Nach der Fertigstellung wurde ein schlechter Verbund zwischen den Vinylplanken und dem vorbereiteten Untergrund bemängelt. Widersprüchliche Meinungen und Auffassungen der Beteiligten führten dazu, dass das angerufene Gericht den Sachverständigen beauftragte, die Schadensursache zu ermitteln.
Der Auftragnehmer bediente sich in diesem Objekt eines Subunternehmers, um den Auftrag abwickeln zu können. Der Verleger verarbeitete zwei unterschiedliche Spachtelmassen: Anfangs mit einer Calciumsulfatspachtelmasse und später mit einer Zementspachtelmasse. Verklebt wurde der Belag mit einem Dispersions-Nassbettklebstoff. Der Zementfließestrich bekam in seiner Trocknungsphase Risse, die verharzt werden mussten. Später kamen teilweise noch Randabsenkungen hinzu. Außerdem fehlten Messpunkte, um den Heizestrich normgerecht mittels CM-Messungen auf seine Belegreife überprüfen zu können. Dies führte dazu, dass der Auftraggeber mittels elektronischer Messungen die Belegreife ermittelte und dem Auftragnehmer als belegreif übergab. So ergab sich jede Menge Potenzial für Vermutungen und Spekulationen, die dem Sachverständigen präsentiert wurden.
Schaden
LVT-Belag nicht fest verklebt
Das Schadensbild zeigte sich folgendermaßen: Der Bodenbelag ließ sich relativ leicht vom Untergrund abziehen. Der Verbund zum Untergrund stellte sich von fast gar nicht existent bis hin zu extrem gut dar. Untypisch dabei: Es war keine Blase im Belag und kein verseifter Klebstoff festzustellen. Nach der Überprüfung von ein paar Dutzend Wohnungen und Dutzenden Haftzugprüfungen war allerdings ein eindeutiges Muster erkennbar.
Es zeigte sich bei allen abgezogenen Planken eindeutig: Die mangelnde Haftung des LVT-Belags ging immer einher mit einer nicht verdrückten Klebstoffriefe. Das bedeutet, der Bodenbelag war zu spät eingelegt worden. Zudem war an einigen Stellen erkennbar, dass die Klebstoffmenge immer weniger wurde. Teilweise wurde auch die Klebstoffzahnung von A2 auf A1 gewechselt.
Ursache
Mangelhafte Nassbettverklebung
Das Gespräch mit dem Verleger brachte die Ursache ans Tageslicht: Der Verleger teilte die Verlegefläche in der Raummitte mit einem Schnurschlag ein und zog von der Wand zum Schnurschlag hin den Klebstoff auf. Nach dem Ablüften des Klebstoffs ging der Handwerker mit der Verlegung vom Schnurschlag wieder weg in Richtung Wand. Für diese Vorgehensweise war die Fläche allerdings viel zu groß: Je näher sich der Verleger Richtung Wand vorarbeitete, desto weniger funktionierte die klassische Nassbettverklebung. Der Klebstoff hatte die Einlegezeit für eine Nassbettverklebung immer mehr überschritten, sodass die Vernetzung mit dem Bodenbelag zusehends schlechter funktionierte: In der Raummitte war der LVT-Designbelag bombenfest verklebt und am Rand glich er einer losen Verlegung. Auch das Anreiben und der Verzicht auf das Nachwalzen mit der Gliederwalze erklärte die teilweise unterschiedliche Haftung innerhalb einer Planke. Die Klebstoffzahnungen wurden auch viel zu lange genutzt. Die ermittelte Klebstoffmenge lag an einigen Stellen bei nur 170 g/m
2. Korrekt wären ca. 280 g/m
2 bei der Zahnung A1 und 300 bis 350 g/m
2 bei der Zahnung A2.
So steht es diesbezüglich auch im TKB-Merkblatt 7 "Kleben von PVC-Bodenbelägen" unter Punkt 4.4.1: "Unabhängig vom gewählten Klebeverfahren wird unmittelbar nach dem Einlegen der Belag mit einem Teppichboden-bespannten Korkbrett von der Mitte ausgehend nach außen angerieben, um mögliche Lufteinschlüsse zu vermeiden. Insbesondere bei größeren Flächen ab ca. 50 m
2 wird empfohlen, nach der vom Klebstoffhersteller vorgegebenen Wartezeit mit einer mindestens 50 kg schweren mehrgliedrigen Walze nochmals anzudrücken. Dadurch wird die satte Benetzung der Belagsrückseite sichergestellt."
Und im TKB-Merkblatt 6 "Spachtelzahnungen für Bodenbelag-, Parkett- und Fliesenarbeiten" heißt es unter Punkt 2.6 "Nutzung und Handhabung:
"Der Verarbeiter muss außerdem regelmäßig den Abnutzungsgrad der Zahnleiste prüfen, damit die gewünschte Auftragsmenge gewährleistet ist. Dies kann z. B. durch optischen Vergleich mit einer neuen Zahnleiste geschehen oder durch Berechnen der verbrauchten Klebstoffmenge pro verlegter Fläche bzw. Teilfläche. Spitze Zahnungen (A-, S- und R-Reihe) nutzen sich schneller ab als solche mit breitem Zahn (B- und C-Reihe). Außerdem ist der Abrieb auf rauen Untergründen (z. B. Estrich) höher als auf glatten (z. B. Spachtel- und Ausgleichsmassen). Eine Überprüfung ist alle 50 bis 80 m
2 anzuraten, je nach Untergrund und verwendeter Zahnform."
Verantwortlichkeit
Verleger haftet
für 80 % des Schadens
Um den Rahmen dieses Beitrags nicht zu sprengen, verzichtet der Sachverständige an dieser Stelle auf alle "Nebenkriegsschauplätze", kleinere Einflüsse und andere noch relevanten Schäden in diesem Objekt. Am Ende des Tages waren dem Auftragnehmer 80 % der Schadenssumme zuzuweisen. Was bei einer Schadenssumme von über einer halben Mio. EUR sicherlich Bauchschmerzen verursachte. Und im Grunde nur, weil das Basiswissen der Verlegung von LVT-Belägen nicht fachgerecht umgesetzt wurde.
Der Autor
Ernst Weinzierl ist von der Handwerkskammer
Niederbayern/Oberpfalz öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Parkett und Bodenbeläge.
Sachverständigenbüro Ernst Weinzierl
Brückenstraße 5 84137 Vilsbiburg
Tel.: 0 87 41 / 63 87 Mobil: 0 15 23 / 3 54 47 95
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aus
FussbodenTechnik 04/25
(Handwerk)